AGB
Vertragsabschluss
1. Diese Allgemeinen Liefer- und Zahlungsbedingungen gelten für
alle – auch zukünftige- Verträge über Lieferungen
und Leistungen. Sie haben in jedem Falle Vorrang vor etwa abweichenden
Geschäfts- und Lieferbedingungen des Bestellers, auch wenn
wir diesen nicht ausdrücklich widersprechen.
2. Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich.
Preise
1. Sämtliche Preise gelten in Euro. Zu den Preisen kommt
die Mehrwertsteuer in der jeweils gültigen gesetzlichen Höhe
hinzu.
Preisstellung
1. Alle Lieferungen erfolgen ab Werk. Lieferungen frei Baustelle
oder frei Lager müssen ausdrücklich vereinbart werden.
2. Die Gefahr geht auf den Besteller über, sobald die Sendung
unser Werk verlassen hat. Alle Lieferungen verstehen sich unabgeladen.
Der Besteller hat dafür Sorge zu tragen, dass genügend
Personal für das reibungslose Abladen vorhanden ist. Wartezeiten
auf der Baustelle, die wir nicht zu vertreten haben, werden wir
zusätzlich berechnen. Den Versandweg bestimmen wir.
Zahlungsbedingungen
1. Unsere Rechnungen sind fällig innerhalb von 10 Tagen ab
Rechnungsdatum mit 2 % Skonto oder 30 Tagen nach Rechnungsdatum
netto.
2. Bei Überschreitung des Zahlungszieles berechnen wir für
die Zeit vom Fälligkeitstag bis Eingang der Zahlung Zinsen
in Höhe von mindestens 2 % über dem jeweiligen Bundesbankdiskontsatz
und die durch Überschreitung des Zahlungszieles entstandenen
Kosten.
3. Wechsel werden nur dann angenommen, wenn dies vorher schriftlich
vereinbart ist. Die Annahme erfolgt nur gegen Erstattung der Bank-,
Diskont- und Einziehungsspesen.
Lieferfristen- und Liefertermine
1. Unsere Lieferverpflichtung steht unter dem Vorbehalt richtiger
und rechtzeitiger Selbstbelieferung, es sei denn, die nicht richtige
oder verspätete Belieferung ist durch uns verschuldet.
2. Die angegebenen Lieferfristen sind nur als annähernd vereinbart.
3. Ereignisse höherer Gewalt (währungs-, handelspolitische
und sonstige hoheitliche Maßnahmen, Streiks, Aussperrungen,
von uns nicht verschuldete Betriebsstörungen, Behinderungen
der Verkehrswege etc.) berechtigen uns, die Lieferung um die Dauer
der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben.
Gewährleistung
Für Mängel der Ware und für das Fehlen zugesicherter
Eigenschaften leisten wir nach folgenden Kriterien Gewähr:
1. Offene Mängel der Ware sind unverzüglich schriftlich
anzuzeigen, versteckte Mängel umgehend nach Entdeckung.
2. Bei begründetem, ordnungsgemäß gerügtem
Mangel leisten wir nach unserer Wahl Nachbesserungen oder Ersatzlieferungen.
Nachbesserungsarbeiten durch den Besteller bedürfen bei angekündigten
Schadensfällen ausdrücklich unserer Genehmigung. Nachbesserungen,
Umarbeiten etc., die vom Besteller ohne unser Wissen und unsere
Genehmigung in eigener Regie ausgeführt werden, und die hieraus
entstehenden Kosten werden von uns, einschließlich auftretenden
Folgeschäden, nicht anerkannt und entbinden uns von jeglichem
Schadenersatzanspruch.
3. Für die Nachbesserung und Ersatzlieferung leisten wir
in gleicher Weise Gewähr wie für die ursprüngliche
Lieferung oder Leistung.
4. Für alle gelieferten und verwendeten Fremderzeugnisse
leisten wir nur diejenige Gewähr, welche die Hersteller dieser
Erzeugnisse ihrerseits uns gegenüber übernehmen.
5. Weitergehende Ansprüche auf Wandlung oder Minderung sind
ausgeschlossen.
Eigentumsvorbehalt
1. Wir behalten uns unser Eigentum an den von uns gelieferten
und künftig zu liefernden Gegenständen bis zum Eingang
aller Zahlungen aus sämtlichen Forderungen vor.
2. Die aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware
entstehenden Forderungen gegenüber Dritten werden uns als
Sicherheit abgetreten.
3. Der Besteller ist verpflichtet, uns von etwaigen Pfändungen
an von uns gelieferten Gegenständen, unverzüglich in
Kenntnis zu setzen.
Erfüllungsort, Gerichtsstand
und anzuwendendes Recht
1. Soweit nichts anderes vereinbart, ist der Erfüllungsort
Nossen und der Gerichtsstand Meißen.
2. Für alle Rechtsbeziehungen gilt deutsches Recht.
Tanneberger
Luftkanalbau GmbH